You are currently viewing Stadthaushalt 2020 in besonderen Zeiten – Stellungnahme der Parteifreien Kolbermoor

Stadthaushalt 2020 in besonderen Zeiten – Stellungnahme der Parteifreien Kolbermoor

 – Dieter Kannengießer  – Stadtrat „Parteifreie Kolbermoor“ – 29.04.2020 – “Bund und Länder dürfen Kommunen nicht im Stich lassen”

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kloo, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,

Das vorgelegte Zahlenwerk 2020 mit einem Gesamtvolumen von knapp 78,5 Mio. € könnte man als Rekordhaushalt bezeichnen.  Der Begriff ist jedoch zu relativieren.  Von den in 2019  veranschlagten Investitionsausgaben von 24 Mio. € konnten 13,5 Mio. € tatsächlich

umgesetzt werden. Die Umstände dafür sind aber nicht in der Verwaltung zu suchen, sondern sind bekannt. Z. B. bauliche Verzögerungen beim Neubau des Feuerwehrhauses Pullach, späterer Beginn der  Sanierung des Feuerwehrhauses Kolbermoor  und der Wohngebäude und einiges mehr. Ob die nunmehr im Haushaltsplan 2020 veranschlagten 26,5 Mio. € Investitionen umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten. Dennoch bleiben diese Ziele zur Umsetzung der veranschlagten Investitionen unverändert.

 Es ist daher nicht verwunderlich, dass von den in 2019 veranschlagten15 Mio. €, lediglich 3,2 Mio. € aufgenommen werden mussten. Insgesamt waren es 4,1 Mio. €, da 900 T€ aus  einem Haushaltsrest der Kreditermächtigung 2018 stammen. Dass sich dadurch  und durch neue Investitionen der Kreditbedarf 2020 wiederum auf 15 Mio. € ergibt, ist klar damit nachvollziehbar.

 Aufgrund der Pandemie könnten wir nunmehr sehr vieles für den Verwaltungshaushalt in den Veranschlagungen interpretieren. Gebühreneinbrüche beim Schwimmbad, VHS, Musikschule, erhöhte Ausgleichsleistungen bei den Kindertagesstätten, Erlass oder Stundung bei Mieten oder Pachten, Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer usw.  Das bringt uns aber nicht weiter. Den Haushalt hätten wir vermutlich bereits im März in dieser Form genehmigt. Dies war zumindest in der Vorbesprechung in der damaligen Hauptausschusssitzung so signalisiert. Spätestens im Herbst wissen wir, ob es einen Nachtragshaushalt geben muss, oder ob gegenseitige Deckungsfähigkeiten verschiedener Einnahmen und Ausgaben ausreichen. D. h. die Parteifreien empfehlen diese Ausnahmesituation durch die Corona-Krise wie vorgenannt zu berücksichtigen und an den Haushaltsveranschlagungen keine Änderungen vorzunehmen.

 Wesentlich schwieriger stellt sich die mittelfristige Finanzplanung dar. Die Steuer- und Umlagekraftzahlen für das laufende Jahr 2020 und 2021 bleiben unberührt, da deren Berechnungsgrundlagen jeweils aus den Vorvorjahren herangezogen werden. Für 2021 kommt es sogar zu einer Steigerung der Umlagekraft lt. dem letzten Trend des Bayerischen Städtetags vom 27.4. von +2,1 %  (Vorjahr + 7%). Fataler sieht es also damit im Zusammenhang mit den Ausgaben zu den künftigen Kreisumlagen bereits ab dem Jahr 2021aus, da hier gleichzeitig der Effekt reduzierter Einnahmen aus 2020 und 2021 bei gleichzeitig höheren Umlagegrundlagen entsteht.

 Lt. Angaben des Deutschen Städtetages werden die Kommunen mit mehr als 15 Milliarden Euro durch die Krise belastet. Welcher notwendige Rettungsschirm durch Bund und Länder für die Kommunen erfolgt, ist derzeit noch offen. Faktum ist, Bund und Länder dürfen die Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen.

 Nachdem die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm nach den gesetzlichen Vorgaben jährlich den Entwicklungen anzupassen ist, empfehlen die Parteifreien auch hier auf vermutete Anpassungen zu verzichten.

 Auf Betrachtungen zu einzelnen Veranschlagungen werde ich angesichts der Vorgaben in Corona-Zeiten sich auf das Wesentliche zu beschränken verzichten.

 Die Parteifreie Wählervereinigung Kolbermoor bedankt sich bei der Stadtkämmerin Frau  Pross-Kohlhofer. Ebenso beim unterstützenden Team aus der Finanzverwaltung.

 Wir stimmen dem Haushaltsentwurf und der Haushaltssatzung 2020 mit seinen Anlagen sowie dem Finanzplan zu. Ebenso dem Wirtschaftsplan  des Wasserwerks 2020, sowie der Jahresrechnung 2019 des Wasserwerks mit dem Verlustvortrag auf die neue Rechnung.