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Oberirdische Trasse des Brenner Nordzulaufs durch das Stadtgebiet Kolbermoor raumunverträglich

Derzeit läuft das Raumordnungsverfahren (ROV) „Brenner Nordzulauf“. Bis zum 24. Juli besteht die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen abzugeben.Im ROV können sich grundsätzlich die vom Vorhaben betroffenen Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen und die Öffentlichkeit, also alle Bürger*innen, beteiligen. Die Stellungnahmen müssen schriftlich erfolgen und können direkt bei der Regierung von Oberbayern oder der Gemeinde angegeben werden.

Die Stadt Kolbermoor wird in der Stadtratssitzung am 22. Juli ebenfalls eine Stellungnahme zum ROV beschließen. Diese wird derzeit rechtlich abgestimmt und gemeinsam mit der Bürgerinitiative Kolbermoor vorbereitet.

Ein Raumordnungsverfahren ist ein Instrument der Landesplanung, das die Auswirkungen großer, überörtlicher Vorhaben auf ihre Raumverträglichkeit prüft. Raumverträglichkeit besteht, wenn ein Vorhaben den Belangen einer nachhaltigen Raumentwicklung, des raumbedeutsamen Umweltschutzes sowie anderer überörtlicher Planungen und Maßnahmen nicht entgegensteht.

In einem ROV wird festgestellt, wie sich ein Planungsvorhaben auswirkt zum Beispiel auf Raum- und Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Land und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Wirtschaft, Energieversorgung. Fachliche Belange und öffentliche Interessen werden dabei abgewogen. Als Maßstab werden dabei die Grundsätze des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Bayern und die jeweiligen Regionalpläne (hier der Regionalplan für die Region Südostoberbayern RP 18) zugrunde gelegt.

Aus Sicht der Parteifreien Kolbermoor ergeben sich massive Raumunverträglichkeiten, die zu einer Ablehnung dieser Trasse führen. Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit der Stadt Kolbermoor mit der “Bürgerinitiative Nordzulauf Kolbermoor”.  Wir hoffen, dass sich sehr viele Bürger*innen zum ROV äußern. Näheres kann dort auch unter www.binzo.de/rov abgerufen werden.