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Brenner Nordzulauf im Bereich des Landkreises Rosenheim

Die politische Forderung nach einem Vorrang unterirdischer Trassen bleibt im Planungsdialog unberücksichtigt

 Alle fünf Trassenvarianten ergeben massive Raumunverträglichkeiten für den Landkreis und sind daher abzulehnen. So äußert sich der Fraktionssprecher der Parteifreien im Landkreis Rosenheim Dieter Kannengießer zum derzeit laufenden Raumordnungsverfahren für den Brenner-Nordzulauf. Ähnlich argumentierte bereits auch die Stadt Rosenheim Rosenheim in ihrer Sondersitzung am 2. Juli.

(im Bild die oberirische Strecke zwischen A 8 und Kolbermoor/ Bad Aibling)

 Die immer wieder verlauteten Beschwichtigungen nach einem überwiegend unterirdischen Streckenverlauf

seien lediglich Wunschträume, so Kannengießer.  Bereits in der vergangenen Sitzung des Gemeindeforums Rosenheim Süd am 25.06. wurde festgestellt, dass eine Untertunnelung der Strecke A8 Wasserwiesen in Richtung Kolbermoor / Bad Aibling wegen erheblicher Realisierungs- und Genehmigungsrisiken im Gegensatz zur oberirdischen Streckenführung nicht weiterverfolgt wird.
Insgesamt wurde die Forderung, weitgehend unterirdische Trassenführungen zu bevorzugen, auf Nachfrage in der Forumssitzung Martin Eckert von der Planungsgruppe IPBN dahin gehend beantwortet, dass nach fachlichen Kriterien, nicht nach politischen Forderungen geplant werde. Diese Angaben können auch im Internetportal der DB zur Sitzung vom 25.06. so nachgelesen werden.

Die eingangs genannte politische Forderung führt darüber hinaus zur Bevorzugung der östlichen Trasse, da hier laut derzeitigem Planungsstand größere Abschnitte unterirdisch verlaufen.  Durch die Taktik der Bahn, fünf Trassen zu veröffentlichen, werden die betroffenen Bürger und Gemeinden erneut gegeneinander ausgespielt, so Kannengießer.

Die Bedarfsfrage ist nach den Informationen der Regierung von Oberbayern nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Diese Frage wurde während des bisherigen Verfahrens oft gestellt, jedoch nie ausreichend beantwortet. Sie muss daher nachdrücklich politisch eingefordert werden.

Kannengießer hofft, dass möglichst viele Bürger*innen den Ernst der Lage erkennen und ihre Einwendungen zum Raumordnungsverfahren bis spätestens 24.07.20 äußern.