Am 28.04.21 wurde der Haushalt der Stadt Kolbermoor mit einem Gesamtvolumen von 80,6 Mio. € verabschiedet.
Dieter Kannengießer gab für die Parteifreien Kolbermoor folgende hierfür Beurteilung ab:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kloo,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,
mit insgesamt 80,6 Mio. € Gesamtvolumen liegt dieser Haushalt wieder über dem des Vorjahres von 78, 5 Mio. €.
Das Volumen ist jedoch zu relativieren, da in den 80,6 Mio. € knapp 25,2 Mio. € Baumaßnahmen enthalten sind, von denen 11 Mio. € nicht durchführbare Investitionen aus dem vergangenen Jahr enthalten sind. Dadurch reduzierten sich die in 2020 geplanten Schuldenaufnahmen von 15 Mio. € auf tatsächlich 4.228.300 €.
Die für 2021 geplanten Kreditaufnahmen von 12,8 Mio. € enthalten acht bekannte und beschlossene Hochbaumaßnahmen (Feuerwehrhäuser, Turnhalle, Kindertagesstätten, Wohn- Geschäftshaus, Sanierung von-Bippen-Str. und St. Anna Apotheke). Davon wiederum 5,5 Mio. € sog. rentierliche Schulden, also Maßnahmen, aus denen wir Miet- und Pachteinnahmen generieren.
Ein Zahlenwerk im 2. Jahr der Pandemie zeigt schon Spuren. Einnahmerückgänge durch sozial verantwortbare Miet- und Pachterlässe, Gebührenrückgänge beim Schwimmbad oder Volkshochschule aufgrund des brachliegenden gesellschaftlichen Lebens. Dennoch soll eine zulässige Überschreitung von möglichen Kassenkrediten, also für den laufenden Betrieb, nicht in Anspruch genommen werden.
Dennoch eine stabile Haushaltslage. Gründe dafür sind die immer noch gut fließenden Beteiligungen an der Einkommens- und Umsatzsteuer und die kontinuierlichen Realsteuereinnahmen (Grund- Gewerbesteuer). Wobei die Gewerbesteuer Unsicherheiten birgt. Die krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer wurden in 2020 von Bund und Freistaat in Bayern mit 2,4 Mrd. € kompensiert. Auch die Stadt Kolbermoor profitierte hier mit einer Hilfe von knapp 287.000 €.
Die rückläufigen Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen (das ist der Ausgleich für steuerschwächere Kommunen) die von 3,374 Mio. € auf 2,667 Mio. € verdeutlichen andererseits die Erhöhung der Steuerkraft der Stadt Kolbermoor. Wobei auch zu beachten ist, dass die pandemiebedingten Rückgänge bei der Zuweisungsmasse in Oberbayern 6,3 % betrugen.
Im Landkreis Rosenheim sind wir hier einwohnerbezogen von der 22. Stelle an die 17. Stelle gerückt, wobei wir in der Gesamtsumme mit 20,76 Mio. € an der 3. Stelle liegen. Bei der Umlagekraft die für die Zahlung der Kreisumlage mit liegen wir sogar je Einwohner höher bei 23,46 Mio.€, da hier die Schlüsselzuweisung zu berücksichtigen ist; im Landkreis von der 18. auf die 12. Stelle.
Dies hat natürlich wiederum die Folge, dass die zahlende Kreisumlage, trotz Senkung des Umlagesatzes von 45,25 % auf 44,25 % entsprechend von 9,97 Mio. € auf 10,38 Mio.€ ansteigt. Wie sich mittelfristig die Ausgaben der Pandemie, die Veränderungen im Privaten und in der Geschäftswelt auf künftige Haushalte auswirken, können wir heute noch nicht abschließend sagen. Wir wissen jedoch, dass durch die zeitversetzte Steuerkraft 2022 aus der Zahlenbasis 2020 erfolgt.
Wir können Stolz sein, dass wir sowohl Pflicht-, als auch freiwillige Aufgaben und vieles mehr leisten können, für u. a. gut ausgestattete Schulen und Feuerwehren, Personalkostenzuschüsse und Defizitausgleiche für Kindertagesstätten, sozialverträglichen Gebühren, Bereitstellung von Mietwohnungen, Sportanlagen; Kultureinrichtungen wie Bücherei, VHS oder Musikschule und Zuwendungen an Vereine.
Im Klimaschutz brauchen wir uns nicht verstecken. Klima- und Umweltschutz werden in Kolbermoor parteiübergreifend als notwendig erachtet. Im heutigen OVB-Artikel zur E-Mobilität wird sogar darauf hingewiesen, dass wir im Landkreis Rosenheim zu den führenden Kommunen gehören. CO2 Minderungsmaßnahmen für unsere eigenen Immobilienbestände, Umrüstung der Straßenbeleuchtung, energetische und sonstige Untersuchungen, oder Verbesserungen beim Stadtbus, haben wir bereits sehr hohe Summen investiert. Durch die personelle Priorisierung und Aufstockung in diesen Bereichen sind neue Maßnahmenumsetzungen absehbar. Es sei aber darauf hinzuweisen, dass z. B. bauliche Maßnahmen im Radwegkonzept auch von der Bereitschaft der Eigentümer abhängig sind, erforderliche Grundstücke abzutreten.
Dennoch wissen wir um die gebotene Vorsicht im Haushalt, d. h. dass nicht jedem Wunsch oder neuen Idee nachgekommen werden kann. Die Zuführung des Überschusses vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt verringert sich planmäßig gegenüber dem Vorjahr um 1,76 Mio. € auf 3,73 Mio. €. Die sog. „freie Finanzspanne“ verringert sich mittelfristig von 4,07 Mio. € im Jahr 2020 bis 2024 auf 1,87 Mio. €. Die Rücklagen werden mit einer Entnahme von knapp 8 Mio. € in die Nähe der Mindestrücklage gebracht. Dies ist aufgrund von sog. „Negativ- oder im Volksmund Strafzinsen“ genannt, auch sinnvoll.
Die im Investitionsprogramm 2020 – 2024 veranschlagten Ausgaben sind 2021 und 2022 überwiegend geprägt von unseren Beschlüssen. Sie enthalten aber auch bereits angesprochene Visionen aus dem ISEK, wie z. b. ein Parkdeck an der Hasslerstraße, ebenso den Breitbandausbau, oder die erforderliche Sanierung des Mareisgebäudes, den Neubau des Wohnhauses in der Unteren-Mangfall-Straße, oder den Neubau der Mittagsbetreuung und Erweiterung der Mangfallschule, um nur größere Maßnahmen zu nennen.
Nachdem die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm nach den gesetzlichen Vorgaben jährlich den Entwicklungen anzupassen ist, empfehlen die Parteifreien, die Investitionen in den Folgejahren maßvoll durchzuführen. Nach den jetzigen Investitionsvorgaben wären für einen Haushaltsausgleich der Jahre 2022 – 2024 weitere 22,5 Mio. € Kredite erforderlich. Dies wird erfahrungsgemäß jedoch nicht so eintreffen.
Auf weitere Betrachtungen zu einzelnen Veranschlagungen werde ich angesichts der Vorgaben in Corona-Zeiten sich auf das Wesentliche zu beschränken verzichten.
Die Parteifreie Wählervereinigung Kolbermoor bedankt sich bei der Stadtkämmerin Frau Pross-Kohlhofer und ihrer Stellvertreterin Frau Schäfer . Ebenso dem unterstützenden Team aus der Finanzverwaltung.
Wir stimmen dem Haushaltsentwurf und der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Anlagen sowie dem Finanzplan zu. Ebenso dem Wirtschaftsplan des Wasserwerks 2021, sowie der Jahresrechnung 2020 des Wasserwerks mit dem Verlustvortrag auf die neue Rechnung.